Verlängerung des Teil-Lockdowns Do 07.01.2021 14:02 Uhr
- Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen. (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)
In diesen Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass private Sportstätten – dazu zählen die Übungsplätze unserer Ortsgruppen – inzwischen in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben müssen und auch der Individualsport allein oder zu zweit dort bis auf weiteres nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland. Auch wir hätten das neue Jahr für den Verein und seine Mitglieder gerne mit besseren Nachrichten begonnen und hoffen, dass die Maßnahmen des Bundes und der Länder baldmöglichst Wirkung zeigen und die damit verbundenen Einschränkungen für uns alle in nicht allzu ferner Zukunft wieder gelockert werden können. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Setecki Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. - Hauptgeschäftsstelle - Tel.: (0821) 74 00 2 - 62 Fax: (0821) 74 00 2 - 903 Internet: www.schaeferhunde.de E-Mail: sekretariat@schaeferhunde.de Bearbeitet von: Christine Bangert Feb-11-21 15:53:57 |
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Re: Verlängerung des Teil-Lockdowns 20.01.2021 - 15:45 Uhr
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Re: Verlängerung des Teil-Lockdowns 11.02.2021 - 15:35 Uhr
• Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. |
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