Zulassungsbestimmungen zur LGA 2021

Zulassungsbestimmungen zur LGA 2021
11.-12.09.2021 Landesgruppenausscheidung
OG Wallenstein, LR Dirk Stocks (LG01)
Es gelten generell die Zulassungsbestimmungen für die Teilnahme an SV-LG-Veranstaltungen des
Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. Das Vorführen der Hunde durch die HF wird
in sportlicher Kleidung erwartet, ebenso ist das Tragen von Westen nicht möglich.
Für Teilnehmer ist nicht der Hauptwohnsitz, sondern die OG-Zugehörigkeit in der Landesgruppe
Mecklenburg-Vorpommern, für die Meldung maßgeblich. Jeder Starter muss durch seine Ortsgruppe
gemeldet werden. Jede Meldung ist von dem Ortsgruppenvorsitzenden zu bestätigen. Für die Meldung
wird nur das SV/LG Anmeldeformulare zu einer Prüfung (siehe Info-Heft, oder SV-Website) anerkannt.
Diese müssen vollständig ausgefüllt und termingerecht bei der Meldestelle eingegangen sein.
Einmalig auf Grund der Corona-Pandemie ist keine vorherige Qualifikation zur Meldung
eines Hundes erforderlich. Zusätzlich sind Hunde mit einer IGP 2 zum Zeitpunkt der
Meldung startberechtigt in der IGP 3.
Die drei Erstplatzierten in der IGP3 unserer LGA qualifizieren sich zur BSP 2021 in der LG04 – Waterkant.
Wie zuvor auch kann auch in den Prüfungsstufen IGP 1 und IGP 2 gestartet / teilgenommen werden.
Nils Glävke
LG-Ausbildungswart
Teilnahmevoraussetzungen LGA
IGP3: eine bestandene IGP2
IGP2: eine bestandene IGP2
IGP1: eine bestandene IGP1